Pfarrgemeinderat
Am 20.03.2022 wurde in ganz Österreich der neue Pfarrgemeinderat gewählt.
Mit der konstituierenden Sitzung am 05.04.2022 wird er seine Tätigkeit aufnehmen.
Die Funktionsperiode geht bis 2027 (5 Jahre)
Mit der konstituierenden Sitzung am 05.04.2022 wird er seine Tätigkeit aufnehmen.
Die Funktionsperiode geht bis 2027 (5 Jahre)